16 Tage gegen Gewalt an Frauen
In Österreich ist mittlerweile jede fünfte Frau von Gewalt betroffen. Mit einer Verteilaktion machten heute die SPÖ-Bezirks- und Stadtfrauen Wels darauf aufmerksam. Die unten angeführte Presseaussendung informiert über Notrufnummern, die Frauenhelpline sowie diverse Hilfseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt bedroht sind.
Die Zeit zwischen dem 25. November (dieser wurde von der UNO als internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt an Frauen und Mädchen anerkannt) und dem 10. Dezember (Internationaler Tag der Menschenrechte) ist ein Aktionszeitraum, in dem Gewalt gegen Frauen in all ihren Ausprägungen thematisiert und ins Bewusstsein gerückt werden soll, dass es sich dabei um eine schwere Form der Verletzung von Menschenrechten handelt.
Der Gedenktag geht auf die Ermordung der drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik vom militärischen Geheimdienst nach monatelanger Folter getötet wurden, zurück. Sie waren im Untergrund tätig und hatten sich an Aktivitäten gegen den tyrannischen Diktator Trujillo beteiligt.

Gewaltschutz: Mit Sicherheit in Ihrer Nähe
Frauen scheuen sich oft Hilfe zu rufen, wenn sie von Gewalt betroffen sind – speziell dann, wenn der Täter aus dem nahen Umfeld kommt. „Wir wollen die Hilfseinrichtungen in Österreich besser bekannt machen und Frauen Mut machen, den Weg aus dieser belastenden Situation zu finden“, sagt Bezirksfrauenvorsitzende Landtagsabgeordnete Roswitha Bauer. So ist neben der Polizei (Notruf: 133) auch die Frauenhelpline 0800 222 555 rund um die Uhr erreichbar. Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser bieten darüber hinaus Schutz. Einen raschen Kontakt zu Hilfseinrichtungen bietet die fem:HELP-App, die auf der Seite des Frauenministeriums unter www.bmgf.gv.at/home/femHelp_App heruntergeladen und direkt aufs Handy gespeichert werden kann.
Straßenaktionen der SPÖ-Frauen
Im Rahmen der internationalen Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ vom 25. November bis 10. Dezember 2016 machen die SPÖ-Frauen in ganz Österreich Straßenaktionen unter dem Motto „Mit Sicherheit in Ihrer Nähe“. Verteilt werden rote Pfeiferl („Pfeif auf Gewalt“) und Karten mit wichtigen bundesweiten und regionalen Anlaufstellen.
Gewaltschutz wurde ausgebaut
Im Juli 2016 wurde mit einer weiteren Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes der Gewaltschutz ausgebaut. Ein Betretungsverbot kann nun auch über Schulen, Kindergärten etc. erlassen werden, wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung erlassen wurde. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser leben und der Täter den Wohnort des Kindes nicht kennen soll. Weiters wird im Rahmen eines verpflichtenden Tätergespräches dem Gefährder von geschulten BeamtInnen vor Augen geführt, welche Konsequenzen es für ihn hätte, wenn er wieder straffällig würde.
Strafrechtsnovelle: Sexuelle Belästigung ist ein Strafdelikt
Eine informelle Umfrage der SPÖ-Frauen in ganz Österreich unter 1.700 Frauen hat gezeigt: Die Mehrheit der Frauen ist mit sexualisierten Übergriffen im Alltag konfrontiert. Unerwünschte Umarmungen oder Küsse haben 29 Prozent der befragten Frauen öfters, und 24 Prozent einmal erlebt. Im Rahmen der Strafrechtsnovelle, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurde sexuelle Belästigung ein Strafdelikt. Auch hier ist es wichtig, gut über die eigenen Rechte Bescheid zu wissen. Online-Beratung zu frauenspezifischen Themen bietet anonym und kostenlos der Verein „Frauen beraten Frauen“ unter www.frauenberatenfrauen.at.
Cybermobbing ist strafbar
Laut einer britischen Studie sind Frauen dreimal so häufig im Netz von Hasspostings betroffen. Verunglimpfungen, Herabwürdigungen, sexualisierte Gewalt – immer mehr Frauen reicht es. Seit Anfang des Jahres gibt es eine rechtliche Handhabe gegen Cybermobbing. Wer im Internet Lügen über andere Personen verbreitet oder jemanden beschimpft, kann strafrechtlich verfolgt werden.